Die Kosten für die Therapiestunden richten sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).
Die Grundlage für das therapeutische Arbeiten bildet ein Behandlungsvertrag zwischen den Eltern und der Therapeutin.
In der Regel werden die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung durch private Krankenversicherungen bzw. die Beihilfe übernommen.
Zu Beginn der Psychotherapie empfehlen wir Ihnen, sich bei Ihrer Versicherung bzw. der Beihilfestelle über Kostenübernahme und Formalitäten zu erkundigen.
Sie haben die Möglichkeit, die Kosten der Psychotherapie selbst zu tragen. In diesem Fall werden keine Diagnosen bei Ihrer Krankenversicherung registriert. Die Kosten für Selbstzahler richten sich ebenfalls nach der Gebührenverordnung für Psychotherapeuten (GOP).